Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Kennzeichnen musst du drei Fälle: die direkte Interaktion mit einem KI-System, Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Nicht jeder Inhalt, an dem KI beteiligt war, braucht ein Label — entscheidend ist der Anwendungsfall, nicht das Tool.
Dieser Artikel ist für dich, wenn du im Büro mit ChatGPT, Claude, Gemini oder Copilot arbeitest und wissen willst, welche Inhalte du kennzeichnen musst — und welche nicht. Am Ende hast du vier fertige Hinweistexte, eine Entscheidungstabelle für dein Team und weißt, warum ein technisches Wasserzeichen deine Pflicht nicht erfüllt.
EU AI Act: So kennzeichnest du KI im Büro richtig – 3 Schritte + Vorlage]
Im Video gehe ich die drei Fälle an konkreten Beispielen durch: ein Newsletter, ein Chatbot und ein täuschend echtes Video einer realen Führungskraft. Du siehst live, an welcher Stelle die Entscheidung kippt — und wo die meisten Teams zu viel kennzeichnen.
![KI-Kennzeichnungspflicht nach EU AI Act Artikel 50 seit August 2026]](https://www.projectstoprofit.com/wp-content/uploads/2026/08/blog1_bild1_titel-1024x576.jpg)
Grafik „KI-Kennzeichnungspflicht – EU AI Act Artikel 50, seit 2. August 2026“
Was gilt seit dem 2. August 2026?
Seit dem 2. August 2026 ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung anwendbar — der Artikel, der die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte regelt. Der Volltext von Artikel 50 unterscheidet vier Konstellationen, und genau diese Unterscheidung ist der Grund, warum pauschale Labels falsch sind.
Die Fraunhofer Academy fasst es so zusammen: Der unmarkierte Einsatz von täuschend echten KI-Inhalten ist ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Die vier Konstellationen im Überblick:
- Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren (Chatbots), müssen offenlegen, dass es sich um KI handelt.
- Anbieter generativer KI müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen.
- Betreiber von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung müssen betroffene Personen informieren.
- Betreiber, die Deepfakes erzeugen oder KI-Texte im öffentlichen Interesse veröffentlichen, müssen den KI-Ursprung offenlegen.
Die vier Prüfpunkte: Brauchst du überhaupt ein Label?
Vier Fragen entscheiden, ob eine sichtbare Kennzeichnung nötig ist. Geh sie in dieser Reihenfolge durch — das dauert unter einer Minute.
- Interagiert ein Mensch direkt mit einem KI-System? (Chatbot, KI-Telefonassistent, KI-Avatar im Support)
- Handelt es sich um einen Deepfake — also um einen Inhalt, der reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse täuschend echt darstellt?
- Ist es ein öffentlicher Informationstext zu einem Thema von öffentlichem Interesse?
- Falls ja zu Punkt 3: Wurde dieser Text von einem Menschen fachlich geprüft und übernimmt jemand die redaktionelle Verantwortung?
Beantwortest du alle vier Fragen mit Nein — beziehungsweise Frage 4 mit Ja — brauchst du keinen Pflichthinweis. Du kannst trotzdem freiwillig transparent sein. Das ist etwas anderes, und diese Unterscheidung entlastet dein Team enorm.
![Vier Prüfpunkte zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 EU AI Act]](https://www.projectstoprofit.com/wp-content/uploads/2026/08/blog1_bild2_pruefpunkte-1024x576.jpg)
Infografik: Die vier Prüfpunkte für die KI-Transparenzpflicht als Entscheidungspfad
Fall 1: Der Chatbot ohne Hinweis
Ein Chatbot auf deiner Website braucht einen klar erkennbaren KI-Hinweis, sobald nicht ohnehin offensichtlich ist, dass kein Mensch antwortet. Die Begrüßung „Hallo, wie kann ich Ihnen helfen?“ reicht nicht — sie legt sogar nahe, dass ein Mitarbeiter am anderen Ende sitzt.
Die Lösung ist eine Zeile:
Hallo, ich bin der KI-Assistent der Consulting AG. Wie kann ich Ihnen helfen?
Der Hinweis gehört direkt in den Chat, nicht ins Impressum und nicht in die Datenschutzerklärung. Er muss dort stehen, wo die Interaktion stattfindet.
Fall 2: Das Deepfake-Video
Ein Video, in dem die Stimme einer realen Führungskraft synthetisch erzeugt und die Lippenbewegung angepasst wurde, ist ein Deepfake — und muss offengelegt werden. Ein kleines KI-Symbol in der Ecke reicht dafür nicht.
Ein Deepfake ist ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen würde.
Ein tragfähiger Hinweis beschreibt konkret, was verändert wurde:
Dieses Video enthält KI-generierte oder manipulierte Bild- und Sprachsequenzen.
Platziere ihn so, dass er beim Ansehen wahrgenommen wird — nicht in der Videobeschreibung und nicht erst im Abspann. Je realistischer die Manipulation wirkt, desto klarer muss die Offenlegung sein.
Fall 3: Der KI-Artikel und die Prüf-Ausnahme
Ein KI-generierter Text, der die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert, muss gekennzeichnet werden — es sei denn, ein Mensch hat ihn fachlich geprüft und jemand übernimmt die redaktionelle Verantwortung. Das ist der komplizierteste der drei Fälle, weil hier nicht das KI-Ergebnis entscheidet, sondern was danach damit passiert ist.
Die TÜV-Akademie weist zu Recht darauf hin, dass „kurz überflogen und freigegeben“ keine Prüfung ist. Eine belastbare Prüfung beantwortet fünf Fragen:
- Stimmen die zentralen Aussagen?
- Sind Termine und Zahlen aktuell?
- Sind die Quellen belastbar und nachprüfbar?
- Wurden wichtige Einschränkungen und Ausnahmen berücksichtigt?
- Wer hat den Inhalt am Ende freigegeben — namentlich?
Praktisch heißt das: zentrale Aussagen und verwendete Primärquellen gegenüberstellen, die kritischen Stellen selbst prüfen, dann freigeben. Und die Freigabe dokumentieren — eine Zeile pro Inhalt reicht, aber sie muss existieren.
Pflicht oder freiwillig? Die Übersicht für dein Team
Diese Tabelle trennt Pflichtfälle von freiwilliger Transparenz. Sie ist kein Gesetzestext, sondern ein Arbeitsraster — sie verhindert, dass jeder im Team eine andere Regel anwendet.
| Inhalt | Kennzeichnung | Warum |
| Chatbot auf der Website | Pflicht | Direkte Interaktion mit einem KI-System |
| Video mit synthetischer Stimme einer realen Person | Pflicht | Deepfake — wirkt fälschlich authentisch |
| Ungeprüfter KI-Artikel zu einem Gesetz auf der Firmenseite | Pflicht | Öffentlicher Informationstext ohne menschliche Prüfung |
| Derselbe Artikel, fachlich geprüft und redaktionell freigegeben | Keine Pflicht | Ausnahme greift bei dokumentierter Prüfung |
| KI-Illustration ohne realen Personenbezug im Newsletter | Keine Pflicht | Kein Deepfake, keine Täuschung über Realität |
| KI-unterstützt formulierte, selbst verantwortete E-Mail | Keine Pflicht | Keine der vier Konstellationen greift |
Wichtig: Diese Tabelle ersetzt bei Grenzfällen keine rechtliche Einzelfallprüfung. Sie sortiert die Normalfälle vor, damit du deine Zeit für die echten Zweifelsfälle hast.

Zweispaltige Vergleichsgrafik „Pflicht oder freiwillig?“ mit je drei Beispielen
Vier Hinweistexte, die du direkt übernehmen kannst
Kein Universal-Label unter jeden KI-Inhalt. Stattdessen vier Bausteine für vier Situationen — sichtbar getrennt in Pflicht und Freiwilligkeit.
Pflichthinweise
Chatbot: Sie chatten mit einem KI-Assistenten.
Vollsynthetisches Video: Dieses Video enthält KI-generierte Bild- und Sprachsequenzen.
Teilweise manipuliert: Einzelne Bild- oder Sprachsequenzen dieses Videos wurden mit künstlicher Intelligenz verändert.
Freiwillige Transparenz
KI-Bild: Mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.
Diese Trennung verhindert zwei gegensätzliche Fehler: gar nicht zu kennzeichnen — und aus Unsicherheit jedes Icon, jede E-Mail und jeden korrigierten Satz als KI-generiert zu markieren. Beides schadet dir.
Technisches Wasserzeichen ist nicht dasselbe wie ein sichtbarer Hinweis
Ein maschinenlesbares Wasserzeichen erfüllt deine Kennzeichnungspflicht nicht. Es sind zwei getrennte Ebenen mit zwei getrennten Verantwortlichen.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben so gestalten, dass sie maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind. Google nutzt dafür SynthID, ein unsichtbares Wasserzeichen, das direkt bei der Erzeugung in Bild, Video, Audio oder Text eingebettet wird. Andere Systeme setzen auf den offenen Standard C2PA / Content Credentials, bei dem kryptografisch signierte Metadaten Herkunft und Bearbeitungshistorie einer Datei dokumentieren.
Der Anbieter schafft die technische Erkennbarkeit. Das veröffentlichende Unternehmen sorgt dafür, dass Menschen die KI-Interaktion oder den manipulierten Inhalt klar erkennen. Die zweite Ebene ist deine Aufgabe.
Du siehst einen solchen Marker nicht zwingend in den Dateiinformationen. Und du kannst dich als veröffentlichendes Unternehmen nicht darauf verlassen, dass das Tool den Inhalt schon irgendwie markiert hat.

Zwei Ebenen der KI-Kennzeichnung, sichtbarer Hinweis vs. maschinenlesbare Markierung
Die drei häufigsten Irrtümer
Irrtum 1: Jeder Inhalt mit KI-Beteiligung braucht ein Label
Falsch. Nicht jede KI-Unterstützung löst eine sichtbare Kennzeichnungspflicht aus. Ein Newsletter, dessen Erstentwurf von einem Sprachmodell kam und den du geprüft, verändert und freigegeben hast, braucht allein deshalb kein Label.
Irrtum 2: Jedes KI-Bild ist ein Deepfake
Falsch. Eine Illustration, die keine reale Person und kein reales Ereignis täuschend echt darstellt, ist kein Deepfake. Der entscheidende Punkt ist die falsche Authentizität, nicht die Erzeugungsmethode.
Irrtum 3: Mein Tool setzt ein Wasserzeichen, damit bin ich fertig
Falsch. Maschinenlesbare Markierung und sichtbare Offenlegung sind zwei Ebenen. Die eine liegt beim Anbieter, die andere bei dir.
Häufige Fragen
Muss ich jeden mit ChatGPT geschriebenen Text kennzeichnen?
Nein. Eine Kennzeichnungspflicht entsteht erst, wenn der Text die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert und nicht von einem Menschen fachlich geprüft und redaktionell verantwortet wurde. Interne E-Mails, Angebote oder Protokolle fallen nicht darunter.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Weitere Teile der Verordnung sind bereits vorher in Kraft getreten, etwa die Vorgaben zu verbotenen Praktiken und zur KI-Kompetenz.
Wann ist ein KI-Bild ein Deepfake?
Wenn es realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und einer betrachtenden Person fälschlicherweise als echt erscheinen würde. Eine abstrakte oder erkennbar illustrative Grafik erfüllt das nicht.
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Nein. Der Hinweis muss dort erscheinen, wo die Interaktion oder der Inhalt wahrgenommen wird — im Chatfenster, im Video, am Inhalt selbst. Ein Verweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung erfüllt die Anforderung nicht.
Was droht bei einem Verstoß?
Nach dem AI Act sind für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Details und Zuständigkeiten fasst die Computerwoche zusammen.
Ersetzt die Kennzeichnung meine anderen Pflichten?
Nein. Die Transparenzpflichten regeln weder Datenschutz noch Auftragsverarbeitung noch interne Toolfreigaben. Ein Kennzeichnungskonzept ist kein Schulungsnachweis und kein DSGVO-Konzept.
Fazit
- Nicht das Tool entscheidet, sondern der Anwendungsfall: Chatbot, Deepfake oder ungeprüfter öffentlicher Text.
- Trenne Pflichthinweise und freiwillige Transparenz sichtbar — das verhindert Über- und Unterkennzeichnung.
- Nutze konkrete Hinweistexte, die beschreiben, was verändert wurde. Kein Universal-Label.
- Ein technisches Wasserzeichen des Anbieters erfüllt deine sichtbare Offenlegungspflicht nicht.
- Dokumentiere die menschliche Prüfung und Freigabe. Eine Zeile pro Inhalt genügt — aber sie muss existieren.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine praxisorientierte Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen brauchst du eine Einzelfallprüfung.
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